1 Geltungsbereich
AGB gelten für alle Leistungen zwischen Omegacleaners als Auftragnehmer und ihren Kunden als Auftraggeber. Das Auftragsverhältnis beginnt mit der mündlichen bzw. schriftlichen Erteilung des Auftrages. Die spezifischen Leistungen werden individuell in den jeweiligen Verträgen geregelt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Vertrages.
2 Pflichten von Omegacleaners
Omegacleaners verpflichtet sich, alle vereinbarten auszuführenden Reinigungs-Arbeiten sorgfältig und fachgerecht zu erbringen, und dazu nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal einzusetzen. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Akten, Schriftstücke, usw. zu nehmen sowie Schreibtische, Schubladen, Schränke, etc. zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäftsgeheimnisse des Kunden, welche im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
3 Material und Geräte
Omegacleaners stellt die zur Reinigung benötigten Materialien, Geräte und Werkzeuge, ausser es ist im individuellen Vertrag anders vereinbart.
4 Ausführungstermine
Die Termine zur Ausführung der Reinigungsarbeiten werden im Vertrag vereinbart. Sowohl der Auftraggeber als auch Omegacleaners sind verpflichtet, über allfällige Terminänderungen frühzeitig zu informieren, spätestens jedoch 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, damit gemeinsam ein neuer für beide Parteien passender Termin vereinbart werden kann.
5 Preise und Zahlung
Die Vertragspreise und die Preisbasis sind im individuellen Vertrag vereinbart. Die Zahlung durch den Auftraggeber erfolgt ohne Abzüge entweder innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum oder bar bei Abnahme. Bei Zahlungsverzug ist Omegacleaners berechtigt, entsprechende Mahngebühren zu verrechnen.
6 Datenschutz
Daten, welche durch den Kunden an Omegacleaners zur Auftragsabwicklung oder zur Erstellung der Offerte übermittelt werden, dürfen ausschliesslich im Zusammenhang mit dem Auftrag verwendet werden. Omegacleaners ist verpflichtet, die Daten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu schützen und persönliche Daten nicht an Dritte weiterzugeben.
7 Mängel
Allfällige Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der Reinigungsarbeiten, spätestens jedoch bei der Abnahme, gerügt werden. Spätere Mängelrügen sind unwirksam. Omegacleaners ist verpflichtet, alle rechtzeitig gerügten und anerkannten Mängel sofort zu beseitigen.
8 Haftpflicht
Der Auftragnehmer haftet für alle anlässlich der Ausführung der Reinigungsarbeiten nachweislich durch ihn oder sein Personal verursachten Schäden bis zur Höhe des von ihm abgeschlossen Haftpflichtversicherungsvertrages (Deckungssumme pro Ereignis für Personen- oder Sachschaden von Fr. 5’000’000.-). Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Für Schäden, welche vom Auftraggeber nicht unverzüglich schriftlich angezeigt werden, entfällt die Haftung von Omegacleaners.
9 Anwendbares Recht
Der Vertrag unterliegt dem Schweizerischen Recht, Gerichtsstand ist am Sitz des Auftragnehmers. Es gelten die entsprechenden Regelungen des OR. Die Parteien vereinbaren, im Falle von vertraglichen Differenzen oder Streitigkeiten, diese wenn immer möglich gütlich und im gemeinsamen Gespräch aussergerichtlich zu regeln.
Omegacleaners Kühne, Wartstrasse Postfach, 9244 Niederuzwil – Stand 02.2021